Dipl.-Übers. Paul McNutt, B.A. (Hons), MCIPS

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Allgemeine Geschäftsbedingungen "V1/99"

So wissen wir beide, was wir von einander erwarten dürfen!

§ 1 Geltungsbereich


1. Nachstehend wird der Auftraggeber (Kunde) als „Sie" und der Auftragnehmer (Übersetzer/Dolmetscher) als „ich" bezeichnet.

2. Die schriftliche Bestätigung durch mich eines von Ihnen schriftlich bzw. mündlich erteilten Auftrags bringt zwischen uns einen Vertrag zustande, der ausschließlich den nachfolgend aufgeführten Bestimmungen unterliegt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Sämtliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung sowie der Unterschriften beider Vertragsparteien.

§ 2 Übersetzen


1. Gegenstand – „Übersetzen" bedeutet die Erstellung in der Zielsprache eines Textes, der alle wesentlichen Bedeutungen des Ausgangstextes in einem entsprechenden Schreibstil wiedergibt sowie die Übertragung aller mit dem Zieltext verbundenen Verwertungsrechte auf Sie.

2. Formattierung – Das Original übersenden Sie mir in gut lesbarer Form. Ist eine Quelldatei zu überschreiben, so hat diese den üblichen Formattierunggewohnheiten zu entsprechen. Sofern nicht anders vereinbart, erstelle ich die Zieldatei in MS-Word bzw. im allseits kompatiblen „Rich-Text"-Format mit automatischer Seitennummerierung.

3. Umfang – Für den Umfang der Übersetzungsleistung ist die Ermittlung der Textmenge im Zieltext mittels der Software „TextCount" in Normzeilen maßgebend. Eine Normzeile besteht aus 50 Anschlägen; dabei werden Satz- und Leerzeichen mitgezählt und gleichlautende Kopf- bzw. Fußzeilen jeweils nur einmal gezählt. Jeden Teil Ihres Textes, der nicht zu übersetzen ist, haben Sie deutlich durchzustreichen.

4. Honorar – Sofern kein Festpreis vereinbart ist, wird pro Normzeile im Zieltext das Zeilenhonorar berechnet. Mit dem Honorar werden alle Übersetzungsleistungen abgegolten.

5. Lieferung – Die Übersetzung wird Ihnen grundsätzlich kostenfrei zugestellt; nur bei Lieferung per Kurier haben Sie die entsprechenden Kosten zu tragen. Ich verpflichte mich, mich stets um die Einhaltung des Liefertermins bemüht zu sein, jedoch steht mir im Falle von Erkrankungen und sonstigen unvorhergesehenen Umständen ein Verlängerungsrecht zu. Sofern vereinbart, gelten Teillieferungen als unverbindlich, bis die letzte Teillieferung bei Ihnen eingeht.

6. Stornierung – Der Auftrag darf jederzeit schriftlich storniert werden. Dabei erhalten Sie alle erbrachten Leistungen: die Vergütung erfolgt anteilmäßig, beträgt jedoch mindestens 75% des Gesamtauftragswertes, wenn Sie die Stornierung einleiten.

7. Abnahme – Abnahme der Übersetzung erfolgt stillschweigend 48 Stunden nach Lieferung, sofern vor Ablauf dieser Frist keine Reklamation mit ausführlicher Begründung per Fax bei mir eingeht. Eventuelle Nachbesserungen habe ich innerhalb einer angemessenen Frist zu erbringen.

§ 3 Dolmetschen


1. Gegenstand – Dolmetschen bedeutet die Vor-Ort-Anwesenheit eines Dolmetschers und das Konsekutiv-Dolmetschen in einem originalgetreuen Stil mündlicher Äußerungen auf Deutsch ins Englische und umgekehrt. Sofern nicht anders vereinbart, erbringe ich die Leistungen persönlich.

2. Einsatzzeitraum – ist wie im Auftrag angegeben, jedoch darf er nicht weniger als 3 Stunden betragen. Er kann einvernehmlich verlängert, jedoch nicht verkürzt oder unterbrochen werden. Jede Einsatzstunde besteht grundsätzlich aus 55 Minuten Dienstbereitschaft und 5 Minuten Erholungspause.

3. Honorar und Auslagen – Sofern kein Festpreis vereinbart ist, werden der Einsatzzeitraum zum vereinbarten Stundenhonorar, Reisezeiten von und nach Meerbusch zusätzlich zum halben Stundenhonorar „minutengenau" berechnet. Fahrtkosten sowie notwendige auftragsbezogene Auslagen erstatten Sie mir gegen Vorlage von Belegen, Fahr- oder Flugkarten bzw. ggf. mit der vereinbarten Privat-PKW-Kilometerpauschale.

4. Stornierung – Aufträge bzw. Termine dürfen vor Leistungsbeginn jederzeit schriftlich storniert werden, wobei Sie alle mit dem Termin verbundenen öffentlichen Verkehrskosten zu erstatten haben, sofern diese nicht von den jeweiligen Verkehrsunternehmen erstattet werden. Sollten Sie einen Termin mit einer Frist von weniger als 5 Werktagen vor Leistungsbeginn stornieren, so ist mir ein Stornierungsentgelt von 50% des stornierten Gesamtauftragswertes zu entrichten. Im Übrigen erfolgen Stornierungen kostenfrei.

5. Terminverschiebung bzw. Ortswechsel – Diese haben Sie mir unverzüglich mitzuteilen. Falls ich bei Verschiebung des Leistungsbeginns bzw. –abschlusses um je mehr als eine Stunde oder bei einem Ortswechsel um mehr als 100 Km Ihre Wünsche nicht berücksichtigen kann, gilt der Termin als durch Sie storniert.

6. Abnahme – Die Abnahme der Dolmetscher-Leistungen erfolgt stillschweigend bei Leistungserbringung.

§ 4 Allgemeine Bestimmungen


1. Geheimhaltung – Ich werde alle mir im Rahmen des Vertrages bekanntwerdenden Informationen stets streng geheimhalten und erst nach schriftlicher Genehmigung Dritten zugänglich machen. Es gilt als vereinbart, daß ich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen andere Übersetzer bzw. Schreibkräfte im Subunternehmer-Verhältnis beauftragen darf, sofern diese zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

2. Mehrwertsteuer – Alle vereinbarten Honorare, Entgelte u.s.w. gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in Rechnungen gesondert ausgewiesen wird.

3. Rechnungsstellung und Zahlungsfrist – Rechnungen werden nach Abnahme ausgestellt und sind spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum per Banküberweisung oder per Scheck gebührenfrei und ohne Abzug von Skonto o.ä. zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank (bzw. nach 01.01.1999 dem entsprechenden Zinssatz der Europäischen Zentralbank) bezogen auf den ausstehenden Bruttobetrag tagesgenau fällig.

4. Haftung – Meine Haftung beschränkt sich auf den Vertragswert, sofern ich nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt habe, wofür die Beweispflicht Ihnen obliegt.

5. Salvatorische Klausel – Sollten eine oder mehrere Vertragsbestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eventuelle unwirksame Bestimmungen sind im beiderseitigen Einvernehmen durch eine oder mehrere Bestimmungen zu ersetzen, die dem urspünglichen Anstreben am nächsten stehen.

6. Gerichtsstand – Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.